Prävention

Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG)

Zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) vom 22.12.2011 sieht sich der DJK Heigenbrücken e.V. als Sportverein verpflichtet, sich dem Präventionskonzept des Bayerischen Tischtennis-Verbands (BTTV) und der DJK anzuschließen und die erstellten Maßnahmen zum Schutz der Kinder sowie zum Schutz der Jugendleiter einzuhalten. Hierfür haben unsere Jugendleiter eine Schutzvereinbarung und eine Selbstverpflichtung unterschrieben. In diesen Erklärungen sind allgemeine Grundsätze der Jugendarbeit sowie TT-spezifische Situationen aufgelistet, die eingehalten bzw. vermieden werden müssen. Dabei dienen diese Erklärungen auch den handelnden Jugendleitern, denn sie wissen nun auch, wie man sich vor unbegründeten Verdächtigungen schützt. Darüber hinaus können Sie sich als Eltern in dem hier zur Verfügung gestellten Informationsblatt des BTTV, das diesen ganzen Themenkomplex und die Maßnahmen beschreibt, weiter informieren.

Informationsblatt für Eltern